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31. Januar 2013

Energiestrategie 2050 des Bundes

Die Handelskammer steht der vorgeschlagenen Energiestrategie kritisch gegenüber und lehnt diese in vorliegender Form ab.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Energiestrategie 2050 des Bundesrates

 

Grundlegende Beurteilung der Energiestrategie 2050
Kohärente Energiestrategie nötig

Die Bausteine einer kohärenten Energiestrategie liegen auf drei Ebenen. Zum einen auf praktischer Ebene (Markt sowie Förderung und Forschung), zum anderen auf internationaler Ebene (EU-Einbindung) und schlussendlich auf der Wertschöpfungsebene (Produktion, Speicher, Netze und Energieeffizienz). Die vorgeschlagene Energiestrategie 2050 legt das Schwergewicht jedoch klar auf die Bereiche „Förderung und Forschung“ sowie „Energieeffizienz“. „Produktion“ und „Netze“ werden im Vergleich marginal behandelt, die anderen Bereiche gar vernachlässigt. Des Weiteren wird bei eingehender Betrachtung deutlich, dass im Grunde genommen von einer Strom- und weniger einer Energiestrategie gesprochen wird. Dabei macht Strom lediglich 25% der Gesamtenergie in der Schweiz aus.

 

Fortführung der Vier-Säulen-Strategie macht Sinn

Die vier Säulen, auf welchen die Energiestrategie 2050 aufbaut, sind unbestritten (Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Grosskraftwerke und Energieaussenpolitik). Grosskraftwerke als Überbrückungslösung sind nötig. Zur Sicherung der Versorgungssicherheit ist es wichtig, für zukünftige Technologien offen zu sein, die wirtschaftlich und ökologisch Sinn machen. Der Vorbehalt, bei Bedarf auf fossile Stromproduktion zurückgreifen zu können, bietet Konfliktpotenzial, da dies vor allem umweltpolitische Probleme bereitet.

 

Datenmaterial lückenhaft

Es besteht die Befürchtung, dass die Energiestrategie auf lückenhaftem, nicht aufeinander abgestimmten, oder gar fehlerhaftem Datenmaterial fusst. Dadurch werden die Zukunftsprognosen verzerrt, und einige daraus gezogene Schlussfolgerungen können in Frage gestellt werden. Abgesehen davon, dass akkurate Prognosen – vor allem auf einen Zeitraum von 40 Jahren – äusserst schwierig sind. Zielführender wäre, sich mehr auf den Weg zum Ziel zu konzentrieren und den Fokus insbesondere auf die nächsten 10 bis 20 Jahre zu legen.

 

Energieversorgung zentral

Eine sichere, zuverlässige und weltweit wettbewerbsfähige Stromversorgung ist für die Wirtschaft zentrales Element. Insbesondere die produzierende Industrie ist darauf angewiesen, auch weil die Energie und deren Kosten wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsfähigkeit sind.

 

Netzausbau ungenügend berücksichtigt

Der Netzausbau findet in ungenügender Form Eingang in die Energiestrategie. Der zeitliche Horizont, das Stromversorgungsnetz für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten, ist knapp, und die Topologie des bestehenden Netzes stösst heute schon an seine Grenzen. Die benötigten finanziellen Mittel, das Netz aufzurüsten, sind beachtlich – sie belaufen sich laut Schätzungen des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) in den kommenden 20 Jahren allein für die Netzmodernisierung und -ergänzung auf ca. 6 Milliarden Franken. In diesem Zusammenhang gilt es, die volkswirtschaftlichen Kosten eines Stromausfalls zu beachten – mithin das grösste Risiko im Elektrizitätsnetz. Der Bundesrat hat in einer Studie einen eintägigen Ausfall mit einem volkswirtschaftlichen Schaden von 12 bis 42 Milliarden Franken beziffert.

 

Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke (GuD) problematisch

Gaskombikraftwerke bergen unter den aktuellen bzw. geplanten Rahmenbedingungen betreffend CO2-Emissionen ein nicht zu vernachlässigendes finanzielles Risiko. Aufgrund der Kompensationsmechanismen ist nicht auszuschliessen, dass GuD durch massive Subventionierungen gestützt werden müssen. Andererseits führt die heutige Ausklammerung des Importstroms aus der CO2-Bilanz zu widersinnigen Verzerrungen in unserer Klimapolitik und wird unsere Abhängigkeit von Stromimporten noch verstärken.

 

Umsetzung unklar

In der Retrospektive kann durchaus der Schluss gezogen werden, dass die Neuausrichtung der Stromversorgung der Schweiz übereilt in Angriff genommen wurde. Politisch wie auch gesellschaftlich herrscht noch kein gemeinsames Verständnis über das weitere Vorgehen. Grundlage zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 muss aber ein politisch und gesellschaftlich tragfähiger Kompromiss sein und ist demnach über einen direktdemokratischen Entscheid zu legitimieren. Die Handelskammer beider Basel lehnt es ab, die Strategie dahingehend zu missbrauchen, das Fehlen dieses „Übereinkommens“ auszublenden, oder dieses mit parlamentarischen „Mehrheitskalkulationen“ oder mit Einzelmassnahmen herbeizuführen.

 

Forderungen

Die Handelskammer beider Basel fordert die Umsetzung der von ihr unterstützten Massnahmen. Zur Realisierung jeglicher Massnahmen sind folgende fünf Eckpfeiler zu berücksichtigen:

Freiwilligkeit (Markt- statt Planwirtschaft)
Es soll kein Zwang bestehen, irgendwelche Massnahmen umsetzen zu müssen. Den Betroffenen sind stattdessen Anreize zu setzen oder Hilfestellungen zu geben.

Vernünftige Finanzierung
Die Finanzierungsmodelle müssen sich an den Grundsätzen der Zweckgebundenheit sowie der Kostenneutralität orientieren. Eine zusätzliche finanzielle Belastung unserer Volkswirtschaft und im Speziellen der Unternehmen wird abgelehnt.

Wirtschaftlichkeit
Oberstes Gebot muss die Wirtschaftlichkeit bleiben. Darunter sind unter anderem die Kosten-Nutzen-Verhältnisse wie auch die Rentabilität zu verstehen.

Energetische Relevanz
Die Massnahmen müssen nachweislich eine Wirkung auf die Effizienzsteigerung, Reduktion des Energieverbrauchs und/oder marktaffine Entwicklung der Technologien haben.

Keine Alleingänge
Die umzusetzenden Massnahmen müssen mit den bestehenden europäischen und internationalen Praktiken kompatibel sein. Ein Vorpreschen im Alleingang ist zu vermeiden.

 

Des Weiteren gelten für die Handelskammer beider Basel folgende Prämissen als Voraussetzung für die Umsetzung (der Massnahmen) der Energiestrategie 2050 des Bundes.

  • die internationale Position der Schweiz ist zu stärken, indem der diskriminierungsfreie Zugang zu den europäischen Netzen sicherzustellen und die Öffnung des heimischen Energiemarktes baldmöglichst zu realisieren ist;
  • transparente Bilanzen aller verfügbaren Energieträger, insbesondere auch des Importstroms bezüglich CO2;
  • Die Energiestrategie 2050 muss neben dem sehr stark gewichteten Umgang mit elektrischer Energie den Umgang mit allen Energieträgern besser berücksichtigen;
  • eine Roadmap mit Milestones, die der Energiestrategie 2050 sowie deren Massnahmen entspricht. Eine solche Roadmap muss 5, 10, 20 und 30 Jahre vorausschauen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass nichts oder entschieden zu wenig passiert;
  • Aufrüstung oder Umbau der Stromversorgungsinfrastruktur sowie der Netze, um die Umsetzung der Massnahmen zu stützen;
  • Der Netzausbau muss zwingender Teil der Energiestrategie sein. Die benötigten finanziellen Mittel, das Netz aufzurüsten und zusätzlich die Speichermöglichkeiten auszubauen, sind als Teil der Umsetzung einzubeziehen.

 

Beurteilung der Massnahmen aus dem Bericht zu Vernehmlassungsvorlage
Seite
Massnahme
Beurteilung

33ff

Verstärkung des Gebäudeprogramms

Grundsätzlich zu begrüssen. Mit den bisherigen Mitteln hat man eine durchschnittliche Wirkung von 89 kWh pro Förderfranken erreicht. Mit der Mittelerhöhung ist eine verminderte Wirkung möglich, z.B. durch Kapazitätsengpässe.

Zudem kann sich eine verstärkte Förderung negativ auf die Verbreitung marktfähiger Technologien auswirken.

36

Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen

Grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings reduzieren Mitnahmeeffekte den Wirkungsgrad dieser Massnahme. Zudem sind Härtefälle zu vermeiden.

36

Verschärfung und Ausbau der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich

(MuKEn)

Wird abgelehnt. Durch die erwartete Energieteuerung wird die Energie effizienter eingesetzt.

37

Anpassung des Steuerrechts

Kein Kommentar.

38

Einbindung der Unternehmen in Zielvereinbarungsprozesse/Anreizmodelle

Wird unterstützt. Dies ist der wirtschaftsfreundlichste Weg zur Steigerung der Energieeffizienz bei einzelnen Unternehmen. Mit einer Kostenwirksamkeit von 59-167 kWh pro staatlichem Beitragsfranken ist diese Massnahme zudem sehr wirksam.

39

Ausbau der Wettbewerblichen Ausschreibungen

Wird unterstützt. Jedoch ist die Kostenwirksamkeit mit etwa 14-17 kWh pro Franken relativ schlecht.

39

Verstärkung der freiwilligen Massnahmen für Unternehmen

Wird unterstützt. Es sind flankierende Massnahmen zur Maximierung des Einsparpotenzials nötig.

40

Energieeffizienz der Fahrzeuge

Nur in Abstimmung mit der EU.

41

Energieeffizienz Schienenverkehr

Nur in Abstimmung mit der EU.

41

Effizienter Einsatz der Transportmittel

Grundsätzlich zu begrüssen. Da die Massnahme aber über Forschungsaufträge ablaufen soll ist weder eine Wirksamkeits- noch Kostenvoraussage möglich.

41

Energieeffizienz der Verkehrsinfrastruktur

Wird grundsätzlich unterstützt. Damit kann eine verursachergerechte Kostenaufteilung verfolgt werden. Allerdings wird dadurch die Gefahr einer Verschiebung des Modalsplits erhöht.

41

Nutzung der Verkehrsinfrastruktur zur Energieerzeugung

Grundsätzlich zu begrüssen. Allerdings gilt es zu beachten, dass durch die duale Nutzung Zielkonflikte entstehen. Zudem ist die stochastische und punktuelle Verteilung für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit irrelevant.

43

Effizienzvorschriften für Elektrogeräte

Wird abgelehnt. Eine verfehlte Abstimmung mit dem Ausland kann zu technischen Handelshemmnissen führen und damit für Hersteller teuer werden wie auch Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. Die tatsächlichen Kosten sind zudem erst absehbar, wenn die Details der Vorschriften bekannt sind.

43

Gebrauchsvorschriften für Elektrogeräte

Wird abgelehnt. Derartige Bestimmungen sind ein tiefgreifender Eingriff in den Markt bzw. sogar die Privatsphäre und kaum mit vernünftigem Aufwand vollziehbar. Die genauen Auswirkungen sind nicht im Voraus abschätzbar. Demnach ist der Vollzug schlicht nicht realistisch. Zudem bieten die EVU heute schon Energieberatungen an, die einen solchen Zweck erfüllen.

43

Verstärkung der freiwilligen Massnahmen bei Elektrogeräten

Wird unterstützt. Es sind flankierende Massnahmen zur Maximierung des Einsparpotenzials nötig.

44

Verpflichtende Effizienzziele für Energieversorgungsunternehmen

Wird abgelehnt. Siehe hierzu die Bemerkungen zu Frage 11 im Fragebogen.

46

Finanzielle Förderung für erneuerbare Energien

Eine Subventionspolitik wird klar abgelehnt. Siehe hierzu die Bemerkungen zu Fragen 21 bis 28 im Fragebogen.

48

Unterstützende Massnahmen für erneuerbare Energien

Siehe hierzu die Bemerkungen zu Fragen 15, 17 und 30 im Fragebogen.

51

Massnahmen zu WKK-Anlagen

Siehe hierzu die Bemerkungen zu Frage 21, 26-29 im Fragebogen.

52f

Massnahmen zu GuD

Ein Anschluss an das EU-EHS wird unterstützt. Damit einhergehend sind auch Erleichterungen in der Kompensation von CO2-Emissionen (namentlich Verhältnis Inland- zu Auslandanteil) gesetzlich zu rektifizieren.

54

Verfahrensbeschleunigung bei Netzen

Wird klar unterstützt.

55

Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Einführung von Smart Meters

Wird abgelehnt. Smart Meters sind in ihrem Kosten-Nutzen-Verhältnis höchst unwirtschaftlich. Bisherige Untersuchungen zeigen überdies keine relevanten Einsparungen. Neue Meter sind heute schon smart-fähig, weshalb die Verbreitung dieser Geräte eine Eigendynamik entwickeln muss, ohne die Schaffung von Rechtsgrundlagen.

55

Strategie Stromnetze

Wird klar unterstützt.

56

Pilot- und Demonstrationsprojekte sowie Leuchtturmprogramm

Wird unterstützt.

57f

Massnahmen im Bereich Vorbildfunktion des Bundes

Wird unterstützt. Eine Vorbildfunktion ist wichtig. Diese darf aber nicht dazu führen, dass unwirtschaftliche Massnahmen (z.B. Plus-Energie-Bauten) umgesetzt werden. Ein Grossteil der Massnahmen ist aber durchaus wirksam und zu einem gewissen Teil auch relevant für die Versorgungssicherheit.

59

Massnahmen im Bereich Programm EnergieSchweiz

Wird unterstützt.

 

 

 

Fragebogen zur Vernehmlassungsvorlage der Energiestrategie 2050

 

Allgemeine Fragen
1. Sind Sie insgesamt mit der Vernehmlassungsvorlage zur Energiestrategie 2050 einverstanden?

NEIN.

Wir erachten vor allem das Datenmaterial und die Annahmen, auf welchen die Vorlage basiert, als nicht solide und teilweise realitätsfern. Sowohl Angebots- wie auch Zielszenarien sind zu optimistisch, die zugrunde gelegten Zahlen sind nicht immer nachvollziehbar und der Netzausbau sowie Netzneubau als Rückgrat jeglicher Art der zukünftigen Stromversorgung wird vernachlässigt.

 

2. Sind Sie mit dem etappierten Vorgehen der Energiestrategie 2050 einverstanden (zweite Etappe gemäss Ziffer 1.4 im erläuternden Bericht)?

NEIN.

Die Finanzierung der Massnahmen unter Beachtung der Zweckgebundenheit und Kostenneutralität muss von Anfang an klar sein. Die zweite Etappe als massgebliches Finanzierungsmodell ist demnach nicht separat zu behandeln.

 

3. Sind Sie damit einverstanden, den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie mit dem vorliegenden Massnahmenpaket zu verknüpfen?

NEIN.

In Anbetracht dessen, dass neben der Kernkraft auch die fossile Energie zur Stromerzeugung aufgegeben werden soll, bzw. wegen der CO2-Gesetzgebung viel zu teuer wäre, ist ein solches Vorgehen nicht sinnvoll.

 

Kernenergiegesetz
4. Sind Sie damit einverstanden, dass Rahmenbewilligungen für die Erstellung neuer Kernkraftwerke nicht mehr erteilt werden dürfen?

NEIN.

Abgesehen davon besteht schon in der heutigen Rechtsprechung keine Anspruch auf den Erhalt einer Rahmenbewilligung für neue Kernkraftwerke.

 

Zweck, Ziele, Grundsätze Energiegesetz
5. Sind Sie damit einverstanden, dass Ausbauziele für die Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien sowie Verbrauchsziele gesetzlich festgelegt werden?

NEIN.

Weder die definierten Verbrauchs- noch Ausbauziele erachten wir als realistisch. Vor allem sehen wir die Vorgabe absoluter Mengenziele als planwirtschaftliches Instrument kritisch. Zudem sind allfällige Ziele nicht nur auf die Elektrizität zu beschränken, sondern auf die Energie allgemein.

 

Energieeffizienz
Gebäude
6. Sind Sie mit der vorgesehenen Erhöhung der Gesamtmittel von Bund und Kantonen zur Verstärkung des Gebäudeprogramms ab 2015 auf maximal 600 Millionen Franken pro Jahr einverstanden?

JA.

Grundsatz muss immer sein, dass jene Massnahmen zuerst umgesetzt respektive gefördert werden, welche das grösste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben. Da das Gebäudeprogramm ein Fördertopf ist, mit welchem primär Sanierungen (Bund) und teilweise weitergehende Massnahmen gefördert werden (manche Kantone) wird die Zweckgebundenheit mit der Ausweitung auf stromseitige Massnahmen verletzt. Dies ist zu vermeiden.

 

7. Welche Variante bevorzugen Sie bei der Änderung der gesetzlichen Grundlage für die Verwendung des Ertrags aus der CO2-Abgabe für den Gebäudebereich?

KEINE DER BEIDEN VARIANTEN.

Beide Varianten erhöhen die Steuerlast für Unternehmen ohne erkennbaren Mehrwert für diese zu generieren.

 

8. Sind Sie damit einverstanden, dass Kosten für Gebäudeinvestitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, über drei Jahre verteilt steuerlich abgezogen werden können, und dass ab 2025 Investitionen (vgl. erläuternder Bericht: 2.2.3), die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen nur dann steuerlich abzugsberechtigt sind, wenn das betroffene Gebäude einen bestimmten energetischen Mindeststandard aufweist?

JA.

Anreizsysteme sind der richtige Weg und erlauben den Unternehmen, die anfallenden Kosten betriebswirtschaftlich zu optimieren ohne dabei den energetischen Nutzen zu schmälern.

 

Mobilität
9. Sind Sie mit der Verschärfung des CO2-Emissionszielwerts für die erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen auf durchschnittlich 95 g CO2/km bis Ende 2020 einverstanden?

NEIN.

Die Schweiz, als Importland von Fahrzeugen, verteuert mit einer solchen Sonderregelung lediglich die Preise für Käufer. Damit wird ebenfalls ausser Acht gelassen, dass Fahrzeughersteller aus dem EU-Raum diese Effizienzvorschriften bereits einhalten müssen.

 

10. Sind Sie mit der Einführung eines CO2-Emissionszielwerts für die erstmals in Verkehr gesetzten Lieferwagen und leichten Sattelschleppern und dessen Festlegung auf durchschnittlich 175 g CO2/km bis Ende 2017 und auf durchschnittlich 147 g CO2/km bis Ende 2020 einverstanden?

NEIN.

Die Schweiz, als Importland von Fahrzeugen, verteuert mit einer solchen Sonderregelung lediglich die Preise für Käufer. Damit wird ebenfalls ausser Acht gelassen, dass Fahrzeughersteller aus dem EU-Raum diese Effizienzvorschriften bereits einhalten müssen.

 

Energieversorgungsunternehmen und Unternehmen der Energiewirtschaft
11. Sind Sie damit einverstanden, dass Elektrizitätslieferanten Zielvorgaben zur stetigen Steigerung der Effizienz beim Elektrizitätsverbrauch erfüllen müssen (mittels Einführung von sogenannten weissen Zertifikaten)?

NEIN.

Mit solchen Vorgaben werden Doppelspurigkeiten eingeführt, da die Zwecke der Vorgaben zum Beispiel mit Zielvereinbarungen oder wettbewerblichen Ausschreibungen schon abgedeckt werden. Aufgabe der EVU soll lediglich in der Beratung bestehen, denn schlussendlich bezahlt so der Endverbraucher. Ausserdem wird mit diesem System ein Malus-System eingeführt, ohne entsprechenden Bonus-Teil, welcher das Interesse fördern würde.

 

12. Sind Sie damit einverstanden, dass der Bund Unternehmen der Energiewirtschaft aus Gründen der Transparenz und Information verpflichten kann, Daten zu veröffentlichen (insbesondere bezüglich Strom- und Wärmeverbrauch von Kundengruppen sowie bezüglich Angeboten und Massnahmen zur Förderung einheimischer und erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz)?

NEIN.

Solange selbst dem Bundesrat nicht klar ist, welche Daten zu welchem Zweck veröffentlicht werden sollen, ist davon klar abzusehen. Zudem liefern die EVU heute schon zahlreiche Daten zu Handen des BFE und der Elcom. Nötig wäre hier eine einzige Instanz und die umfassende Messung des Energieverbrauchs. Zu veröffentlichen wären ausserdem die in den Unternehmen vorhandenen Zahlen.

 

Industrie und Dienstleistungen
13. Sind Sie mit der Ausweitung der wettbewerblichen Ausschreibungen auf Elektrizitätsproduktion und -verteilung einverstanden?

NEIN.

Beim neuen Art. 33 EnG geht es uns vor allem um Buchstabe b. (Reduktion von Umwandlungsverlusten bei elektrischen Anlagen zur Elektrizitätsproduktion und -verteilung). Diese Bestimmung ist schon in Art. 15 Abs. 1 StromVG geregelt. Demnach gelten die Betriebs- und Kapitalkosten eines effizienten Netzes als anrechenbare Kosten und können somit über die Netzkosten verrechnet und abgegolten werden. Da die Kosten der wettbewerblichen Ausschreibungen über einen Netzzuschlag finanziert werden sollen wird hier quasi eine Doppelbelastung eingeführt. Die bereits heute schon hohen Netzzuschläge (u.a. für die KEV) dürfen nicht weiter erhöht werden. Im Weiteren sind die EVU nach Art. 8 StromVG schon heute verpflichtet, ihre Anlagen effizient zu betreiben.

 

14. Sind Sie damit einverstanden, dass sich Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh pro Jahr gegenüber dem Bund zur Steigerung der Stromeffizienz sowie zur Verminderung des CO2-Ausstosses verpflichten können und damit den Netzzuschlag rückerstattet erhalten?

NEIN.

Eine Vereinbarung ist nur dann zu treffen wenn der Anteil des Stromverbrauchs mindestens 5 Prozentl der Kosten eines Unternehmens ausmacht. Vor allem also unabhängig vom Verbrauch.

 

Erneuerbare Energien
15. Sind Sie mit der Einführung einer gemeinsamen Planung von Bund und Kantonen sowie eines gesamtschweizerischen Ausbaupotenzialplans für den Ausbau der erneuerbaren Energien einverstanden?

JA.

Ein koordiniertes Vorgehen ist unabdingbar für den erfolgreichen Umgang mit den energetischen Herausforderungen der Zukunft. Mit diesem Vorschlag kommt man einer lange vernachlässigten Notwendigkeit nach.

 

16. Sind Sie damit einverstanden, dass die Kantone verpflichtet werden, insbesondere für Wasser- und Windkraft geeignete Gebiete und Gewässerstrecken im Richtplan festzulegen und dazu einen Nutzungsplan vorzulegen?

JA.

Vor allem im Hinblick auf Frage 15 und unserer Bemerkung unterstützen wir dies.

 

17. Sind Sie damit einverstanden, dass für neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ab einer gewissen Grösse und Bedeutung ein nationales Interesses statuiert wird?

JA.

Die Förderung der erneuerbaren Energien und deren Erzeugungskapazitäten ist äusserst wichtig. Jedoch ist eine solche Regelung auch für andere Anlagen anzuwenden solange diese eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit haben. Des Weiteren wird nicht deutlich welche Kriterien eine Anlage betreffend Art und Grösse zu erfüllen hat, um als nationales Interesse zu gelten. Eine Güterabwägung zwischen Produktion und Landschaftsschutz hat zu erfolgen.

 

Anschlussbedingungen und Abnahme- und Vergütungspflicht
18. Sind Sie mit der Einführung einer Eigenverbrauchs-Regelung, d.h. der Schaffung der gesetzlichen Möglichkeit für Anlagebetreiber selbst produzierte Energie selber zu verbrauchen, einverstanden?

JA.

Diese Regelung ist sinnvoll. Aber die vorgeschlagene Umsetzung (Net-Metering) ist nicht befriedigend, da diese die verursachten Netzkosten nicht berücksichtigt und auf andere Netznutzer überwälzt. Eine verursachergerechte Tarifierungslösung ist zu suchen und damit eine Entsolidarisierung zu vermeiden.

 

Einspeisevergütungssystem
19. Sind Sie mit dem Ausschluss von Kehrichtverbrennungs- und Klärgasanlagen sowie Anlagen, die teilweise fossile Brenn- oder Treibstoffen nutzen, aus dem Kreis der teilnahmeberechtigten Anlagen einverstanden?

JA.

Grundsätzlich sind Effizienzanforderungen zu erfüllen. Für die in ihrer Funktion naturgemäss energieintensiven Betriebe spielt der Eigenverbrauch zudem die grössere Rolle. Eigenerzeuger müssen zudem für die Netzkosten aufkommen.

 

20. Sind Sie mit der Begrenzung der jährlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen einverstanden? Diese Kontingentierung soll als Ersatz für die heutige mehrstufige Regelung mit Gesamtdeckel und Teildeckel dienen.

JA.

Ein Kostendeckel ist nicht nur volkswirtschaftlich nötig, wie das Beispiel Deutschland klar zeigt. Speziell für den Teil Photovoltaik ist eine Deckelung zur Verhinderung von Marktverzerrungen elementar. Aufgrund von Mitnahmeeffekten stellen wir das System der KEV aber sowieso grundsätzlich in Frage.

 

21. Sind Sie damit einverstanden, dass für den Vollzug des Einspeisevergütungssystems und der neuen Aufgaben (Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen, WKK-Vergütungssystem) eine separaten Stelle in der Form einer Tochtergesellschaft bei der nationalen Netzgesellschaft geschaffen wird?

NEIN.

Zusätzliche Stellen und/oder Institutionen lehnen wir aus Kostengründen ab. Zumal das Aufwands-Nutzen-Verhältnis dies in der Regel nicht rechtfertigt.

 

Einmaliger Beitrag für kleine Photovoltaik-Anlagen
22. Sind Sie damit einverstanden, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kW ausserhalb des Modells der Einspeisevergütung gefördert werden?

JA.

Kleine PV-Anlagen sollen primär für die Deckung des Eigenbedarfs eingesetzt werden. Da die Kosten der PV-Module mittlerweile grid-parity erreicht haben, muss konsequenterweise von einer Subventionierung abgesehen werden.

 

23. Sind Sie damit einverstanden, dass Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kW mit einem einmaligen Beitrag (Einmalvergütung) anstelle der Einspeisevergütung gefördert werden? Oder bevorzugen Sie – als Alternative zur Einmalvergütung – das Net Metering für die künftige Förderung der kleinen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 10 kW?

KEINE DER ERWÄHNTEN OPTIONEN.

Falls eine Subventionierung weiter bestehen bleiben soll, was wir nicht als sinnvoll erachten (siehe Bemerkungen zu Frage 22) ist allenfalls das Net-Metering mit einer Tarifierungslösung für das Netzentgelt zu verfolgen (Siehe Bemerkungen zu Frage 18). Die verursachergerechte Netzbelastung ist entsprechend zu entgelten.

 

24. Sind Sie mit damit einverstanden, dass die kleinen Photovoltaik-Anlagen unter 10 kW auf der Warteliste (ohne positiven Bescheid) vom Einspeisevergütungssystem ausgenommen und mittels Einmalvergütung gefördert werden?

JA.

Kleine PV-Anlagen sollen primär für die Deckung des Eigenbedarfs eingesetzt werden. Da die Kosten der PV-Module mittlerweile grid-parity erreicht haben, muss konsequenterweise von einer Subventionierung abgesehen werden.

 

Netzzuschlag

25. Sind Sie mit der Entfernung des Gesamtdeckels sowie der Teildeckel für die Finanzierung der Vergütungen einverstanden?

NEIN und JA.

Nein zur Entfernung des Gesamtdeckels. Deutschland hat mit der Entdeckelung ein schlechtes Exempel statuiert und die Schweiz ist schlecht beraten, diesem Beispiel zu folgen.

Ja zur Entfernung des Teildeckels. Allerdings muss die Kostenkontrolle durch das Parlament erfolgen und strikte eingehalten sowie die Teildeckelung für marktferne Technologien beibehalten werden.

 

Fossile Kraftwerke
26. Sind Sie mit der Einführung eines WKK-Vergütungssystems einverstanden?

NEIN.

Es ist unsinnig, WKK mit einem Kostennachteil zu belegen (CO2-Abgabe) und dieses Manko mit einer Subventionierung wieder zu kompensieren. Deshalb sind WKK als effiziente Energieerzeugungskapazitäten von der CO2-Abgabe zu befreien. So wird in diesem Falle ein Vergütungssystem auch überflüssig.

 

27. Sind Sie mit dem Förderbereich des Vergütungssystems für WKK einverstanden (Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 0,35 MW bis und mit 20 MW)?

NEIN.

Abgesehen davon, dass die Grenzen des Förderbereichs willkürlich erscheinen, sind auch hier die Bemerkungen wie unter Frage 26 aufgeführt wieder zu erwähnen.

 

28. Sind Sie mit der Einführung einer Verpflichtung zur Kompensation sämtlicher verursachter Emissionen, unter gleichzeitiger Befreiung von der CO2-Abgabe, für Anlagen, die am WKKVergütungssystem teilnehmen, einverstanden?

NEIN.

Die Entwicklung eines zusätzlichen Subventionsprogramms ist klar zu vermeiden. Mit einer Kompensationspflicht aller Emissionen würden wegen den fehlenden Kompensationsprojekten im Inland die Mehrkosten prohibitiv steigen. Im Resultat dürfte die Kompensationspflicht wesentlich teurer sein als die CO2-Abgabe.

 

29. Welche alternative Fördermöglichkeiten für die Wärme-Kraft-Kopplung schlagen Sie vor?

WKK lassen sich im Rahmen einer Effizienzvorgabe realisieren. Dadurch ist grösstmögliche Energieeffizienz und ein gleichzeitiger Investitionsanreiz gegeben. Voraussetzung dafür ist jedoch die vollständige Befreiung von der CO2-Agabe und die Befreiung aus der Pflicht zur Kompensation der CO2-Emissionen.

 

Netze
30. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung auf dem Gebiet des Elektrizitätsrechts einverstanden? Dazu gehört insbesondere, dass der Zugang ans Bundesgericht auf Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung eingeschränkt wird.

JA.

Solche Regelungen sind nicht nur sinnvoll sondern auch nötig, um die Energiewende zu schaffen.

 

31. Sind Sie mit den vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung und Kostentragung von intelligenten Messsystemen einverstanden? Dies betrifft insbesondere die Delegationsnormen zur Einführung und zur Festlegung von Mindestanforderungen sowie die Möglichkeit für die Netzbetreiber, die Kosten der Einführung gesetzlich vorgeschriebener intelligenter Messsysteme als anrechenbare Netzkosten auf die Endkundinnen und -kunden zu überwälzen.

NEIN.

Smart Meter und smart grids sollen sich über den Nutzen bei Kunden bezahlt machen. Eine weitere Verteuerung der Elektrizität über immer neue Zuschläge auf den Netzkosten lehnen wir grundsätzlich ab.

 

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Stellungnahme Energiestrategie 2050 - Beurteilung

Stellungnahme Energiestrategie 2050 - Fragebogen

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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